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Energieausweis

Mit der Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) traten zum 01.Mai 2014 wesentliche Gesetzesänderungen in Kraft. Demnach werden Privatanbieter und Makler bei Vermietung oder Verkauf verpflichtet, Interessenten bereits bei der ersten Besichtigung einen gültigen Energieausweis vorzulegen. Gemäß § 16a EnEV muss zusätzlich auch in Immobilienanzeigen die Energieeffizienzklasse angegeben werden.

Bei Verstoß gegen diese Bestimmungen drohen Bußgelder bis zu 15.000 €.

Welchen Energieausweis Sie benötigen und wie Sie ihn kostengünstig erhalten, teilen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch mit.

 

 

 

                     
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